Paul Ridder
Bezahlbare Gesundheit
Der Streit um die Gesundheitsreform
Die Suche nach einem geeigneten Modus zur Finanzierung medizinischer Versorgung in Deutschland führte auf die alternativen Modelle der Gesundheitsprämie und der Bürgerversicherung. Um die Wahl der Systemsteuerung entbrannte heftiger politischer Streit ... Wer sich informieren möchte über die Funktionsweise des Gesundheitssystems, über Akteure und Konzepte der Gesundheitspolitik und jene Prozesse, die einen verbindlichen Konsens bewirkten, der erfährt hier, wie der Aufbau legitimer Macht funktioniert.
Verlag für Gesundheitswissenschaften, www.galenos.de
ISBN 3-9807065-8-3 , 340 S., 3 Abb., br., 32,- €
10.01.12 Private Krankenversicherungen vor dem Aus?
Zu Tausenden kehren Kunden der privaten Krankenversicherung den Rücken. Die AOK sieht bereits deren Ende nahen. Kommt bald der Systemwechsel?
Angesichts steigender Beiträge verzichten viele PKV-Mitglieder auf gewisse Privilegien - und wechseln in eine gesetzliche Kasse
Für Jürgen Graalmann ist die Sache klar. "Die Zeit der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung geht zu Ende", sagt der AOK-Chef. Viele Privatversicherte müssen im neuen Jahr wieder deutlich mehr zahlen. Große gesetzliche Kassen verzeichneten 2011 mehr Zuwanderer von der privaten Krankenversicherung (PKV) als Abwanderer. Auch in der PKV-Branche selbst und bei Schwarz-Gelb wird über die Zukunft der Privatkassen nachgedacht.
Mit seinem Bericht "Flucht aus der Luxusklasse" entfacht der "Spiegel" einen Zahlenstreit. PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach weist die Darstellung des Magazins als "absurd und nachweislich falsch" zurück - denn mehr Versicherte wanderten von gesetzlichen zu privaten Versicherungen als umgekehrt. 2010 fiel die Bilanz demnach mit 74.500 Versicherten zugunsten der PKV aus, 2009 waren es noch 141.700. Auch 2011 habe die PKV einen positiven Saldo verbucht.
Doch richtig ist auch: Bei den Branchenführern Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) gab es mehr Neuzugänge von den Privatkassen. Der Barmer GEK kehrten vergangenes Jahr 18.000 Mitglieder in Richtung PKV den Rücken. 27.600 kamen hinzu. Bei der TK kommt man unterm Strich auf 41.000 Neuversicherte bei 68.000 Zugängen von der PKV.
Graalmann sagt: "Bei uns häufen sich die Anfragen von Privatversicherten, die zur AOK kommen wollen." Die Privaten bekämen die Kosten nicht in den Griff. Ihre Ausgaben für Arznei oder Kliniken stiegen stark. Teils massive Beitragssprünge von 40 bis 60 Prozent brachten den Privatkassen zum Jahresende Negativschlagzeilen. Vieles in dem gesamten Bereich ist dem Licht der Öffentlichkeit aber verborgen - Geschäftsgeheimnis! Unabhängige Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die PKV-Tarife Jahr für Jahr um durchschnittlich mindestens sieben Prozent steigen.
Verdreifachung der Beiträge bis zum Rentenalter
Laut gesetzlichen Kassen fangen private Konkurrenten Menschen oft mit Billigtarifen ein - mitunter seien die so günstig, dass sie die gesamte Kalkulation einer Versicherung durcheinanderbrächten.
"Wer sich mit Anfang 30 privat versichert, muss bis zum Rentenalter mindestens eine Verdreifachung der Beiträge einkalkulieren", sagt Ulrike Steckkönig, Gesundheitsexpertin der Zeitschrift "Finanztest". Von Anfang an müsse man sich über seine Finanzlage einigermaßen sicher sein. "Sonst sollte man tendenziell in der gesetzlichen Versicherung bleiben, denn für viele ist es sonst ein Weg ohne Rückkehrmöglichkeit."
Bei Angestellten muss das Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro pro Jahr sinken. Selbstständige müssten überdies in ein Angestellten-Verhältnis wechseln. Eine Rückkehr in die gesetzlichen Kassen ist in der Regel aber nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich.
Sonst bleibt nur der Wechsel in einen anderen Tarif beim eigenen Privatversicherer. Doch auch das ist alles andere als einfach, wie der Mitbegründer der Beratungsfirma Widge.de, Ozan Sözeri, sagt: "Fehlinformationen oder fehlende Informationen sind die häufigsten Methoden." Viele Versicherer versuchten, Wechselwillige gezielt abzuschrecken.
Wie geht es weiter mit der PKV?
Die Branche selbst sieht sich wegen Altersrückstellungen von insgesamt 158 Milliarden Euro offiziell als Zukunftsmodell. 8,95 Millionen Menschen haben eine private Vollkrankenversicherung. Doch einige große Versicherer haben wegen ihrer vielen älteren, teuren Versicherten laut Branchenexperten Probleme. Bereits vor wenigen Jahren sorgten Berichte für Aufsehen, nach denen in großen Versicherungskonzernen selbst über einen Abschied von der Vollversicherung nachgedacht wurde. Die Einführung einer Einheitsversicherung mit Grundschutz für alle könnte dann das Feld für mehr lukrative Zusatzversicherungen bereiten. Ähnliche Überlegungen gibt es in den Reihen der Koalition, auch in der Union.
SPD und Grüne wollen mit der Bürgerversicherung dagegen einen Vollschutz für alle - die PKV würde dann kaum noch gebraucht. Und auch die gesetzlichen Kassen wollen von einem Leistungsabbau nichts wissen. So mahnt etwa Barmer-GEK-Chef Christoph Straub: "Ich kenne kein Konzept einer medizinisch, ökonomisch und politisch sinnvollen Grundversorgung. Die GKV muss (stern)
13.01.12 Landarztgesetz. Kassenärzte erwarten 20.000 neue Mediziner-Stellen
Als Folge des neuen Landarztgesetzes entstehen Tausende neue Arztstellen. Die Krankenkassen warnen aber vor Mehrkosten von mindestens vier Milliarden Euro.
Ihren Hausarzt sollen die Bürger überall in 15 Minuten erreichen können
Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene „Landarztgesetz“ wird Tausende neue Arztstellen entstehen lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zwei Szenarien durchgerechnet, die als Basis für die Verhandlungen in der Selbstverwaltung mit den Krankenkassen gelten. Demnach würde sich die Zahl neuer Stellen für niedergelassene Ärzte zwischen 12.000 und mehr als 20.000 erhöhen. Die Kosten habe man nicht ausgerechnet, sagt KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler.
Die Krankenkassen haben das schon mal überschlagen. Sie glauben, dass die Versicherten die schwarz-gelbe Strukturreform teuer kommen wird, weil die Ärzte die Zusatzkosten kaum aus ihrem Honorartopf zahlen werden. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagt: „Das KBV-Modell würde zu Mehrkosten von mindestens 4 Milliarden Euro führen.“ 2010 hatten die Kassen den Kassenärztlichen Vereinigungen 33,4 Milliarden Euro überwiesen.
Bisheriges Planungsverfahren hatte sich nicht bewährt
Die KBV vertritt an die 150.000 Ärzte und Psychotherapeuten. Der zu erwartende Stellenzuwachs entspräche einem Plus von 8 bis 13 Prozent. Bernhard Gibis, Chef der Bedarfsplanung der KBV, fragt: „Ist das finanzierbar? Kann man die besetzen?“ Schon heute fällt es den Vereinigungen zuweilen schwer, Stellen wiederzubesetzen. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren Tausende niedergelassene Ärzte in den Ruhestand gehen. Auch deren Stellen müssen wieder besetzt werden.
Um eine Ärztelücke zu vermeiden, will der Gesetzgeber besser planen. Kassen, Krankenhäuser und Ärzte, seit Januar auch die Bundesländer, sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss ein neues Verteilverfahren für Kassenärzte entwickeln. Das bisherige Planungsverfahren hatte sich nicht bewährt. Es orientiert sich an den 412 Kreisen und kreisfreien Städten. Folge ist, dass Ärzte in der Kreisstadt oder in den besseren Wohngegenden der Großstadt residieren, aber nicht in den Außenbezirken. Die bleiben unterversorgt, obwohl der Planungsbezirk womöglich mehr Ärzte hat als zulässig.
Kassen halten Rechnung für konstruiert
Eine neue Bedarfsplanung soll die Verteilung verbessern und Ärztemangel vermeiden. Zugleich soll damit gesteuert werden, welche Ärzte sich wo niederlassen dürfen. Das Prinzip richtet sich nach dem Grad der (fach-)ärztlichen Tätigkeit. Ihren Hausarzt sollen die Bürger überall in 15 Minuten erreichen können. Im Schnitt käme auf 1550 Einwohner ein Hausarzt. Weil die 412 Kreise zu groß, die 12.000 Gemeinden als Planungsbereiche zu klein und heterogen sind, schlägt die KBV als Planungsgröße für die Hausarztversorgung die 4628 Gemeindeverbände vor. Für den Facharzt sollen die Patienten im Zweifel auch eine halbe Stunde Autofahrt ins nächste Oberzentrum in Kauf nehmen. „Das halten wir für eine angemessene Erreichbarkeit“, sagt Gibis. Gemeint sind Fachärzte in der „wohnortnahen Versorgung“: Kinder-, Augen-, Frauenärzte, Chirurgen, Orthopäden oder Psychotherapeuten. Schon hier kann ein deutschlandweiter einheitlicher Standard nicht mehr aufrechterhalten werden.
Noch weniger gilt das für die hochspezialisierten Fachärzte, Anästhesisten, Radiologen, Fachinternisten oder gar Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten oder Neurochirurgen. Wie viele Arztsitze durch die genauere Planung nun zusätzlich entstehen, hängt von der Frage ab, welcher Stichtag gewählt wird. Nimmt man 1990 und rechnet die demographische Entwicklung hinein, wirft das Modell bis zu 12.000 neue Stellen aus, davon sind 6500 Hausarztsitze. Mit 2010 als Basisjahr steigt die Zahl laut KBV auf „mehr als 20.000“, darunter wären allein 7800 neue Hausarztstellen.
Die Länder scheinen auf Seiten der Kassenärzte zu stehen. Die Ländervertreter verführen nach dem Motto: „Viel hilft viel“, sagt ein Beteiligter. Sie müssen die neuen Stellen nicht bezahlen. Dafür müssen die Kassen aufkommen. Die halten die KBV-Rechnung für konstruiert. (faz)
14.01.12 Neuer Rechtsschutz für Patienten. Gesetzliche Krankenkassen sollen Versicherte nach Ärztepfusch unterstützen
Tausende Menschen sterben jedes Jahr an ärztlichen Behandlungsfehlern, Millionen leiden an Folgeschäden. In Zukunft sollen in einem solchen Fall die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. So sieht es ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der die Patientenrechte völlig neu ordnet. Die Regelung soll zunächst nur für Kassenpatienten gelten.
Die Bundesregierung will die Rechte für Patienten völlig neu ordnen. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, helfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Interview der Süddeutschen Zeitung.
Nach dem Behandlungsfehler: Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten künftig im Kampf um Schadensersatz unterstützen. (© dapd)
Die Regelung soll zunächst nur für Kassenpatienten gelten. Wie die für Justiz zuständige Kabinetts- und Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, handelt es sich dabei formal zwar nicht um eine Rechtsschutzversicherung, jedoch sollen die Kassen Ansprechpartner sein und Betroffene in den schwierigen medizinischen und rechtlichen Fragen beraten.
Den Entwurf für das Patientenrechte-Gesetz haben beide Minister gemeinsam erarbeitet. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten. Im Entwurf werden zudem alle Regelungen des Patientenrechts zusammengefasst, die derzeit noch auf eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze verteilt sind oder die bisher nur auf Grundlage von Gerichtsentscheidungen bestehen. Diese Bündelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erleichtere es dem Patienten, sich einen Überblick zu verschaffen und sorge damit für mehr Rechtssicherheit, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Nach Berechnungen von Patientenschutzorganisationen sterben pro Jahr 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, etwa eine Million Patienten leiden an Folgeschäden. Über ein Patientenrechte-Gesetz wird seit Jahren gestritten. Die deutsche Ärzteschaft hatte sich lange dagegen gewehrt. Ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben wird nun, dass der Arzt bei besonders groben Behandlungsfehlern verpflichtet ist, ein einwandfreies Handeln nachzuweisen.
Fehlermeldesystem in Krankenhäusern, vereinfachte Bewilligung von Hilfsmitteln
Um Fehlleistungen in Krankenhäusern vorzubeugen, wollen die beiden Minister eine Kultur schaffen, in der Fehler und auch Beinahe-Fehler eingestanden und dokumentiert werden. Kliniken, die ein solches Verhalten fördern und Teil eines Fehlermeldesystems sind, sollen dafür von den Krankenkassen besser vergütet werden. Solche Netzwerke existieren bereits und können gute Ergebnisse vorweisen. Durch den finanziellen Anreiz sollen die vorhandenen Strukturen ausgebaut und verbessert werden.
Gestärkt werden die Patientenrechte auch gegenüber den Krankenkassen. Falls eine Kasse nach drei Wochen keinen Entscheid über die Bewilligung etwa eines Hilfsmittels getroffen hat, soll es sich der Patient künftig selbst besorgen können und die Rechnung einreichen.
Viele Wünsche von Patientenschützern bleiben hingegen unerfüllt. So wollen die beiden Minister auf einen Entschädigungsfonds für besonders schwer geschädigte Opfer von Behandlungsfehlern verzichten. Dieser Fonds war von dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), vorgeschlagen worden. Ein solches Instrument helfe nicht, weil die Haftungsfrage durch die Beziehung von Arzt und Patienten klar im Gesetz geregelt werde, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.(sueddeutsche)
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