Paul Ridder
Bezahlbare Gesundheit
Der Streit um die Gesundheitsreform
Die Suche nach einem geeigneten Modus zur Finanzierung medizinischer Versorgung in Deutschland führte auf die alternativen Modelle der Gesundheitsprämie und der Bürgerversicherung. Um die Wahl der Systemsteuerung entbrannte heftiger politischer Streit ... Wer sich informieren möchte über die Funktionsweise des Gesundheitssystems, über Akteure und Konzepte der Gesundheitspolitik und jene Prozesse, die einen verbindlichen Konsens bewirkten, der erfährt hier, wie der Aufbau legitimer Macht funktioniert.
Verlag für Gesundheitswissenschaften, www.galenos.de
ISBN 3-9807065-8-3 , 340 S., 3 Abb., br., 32,- €
23.01.12 Auftrags-Studie: Zahlungsausfälle bei Privatleistungen. Verluste bei Ärzten im vierstelligen Bereich
Die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte hat regelmäßig Zahlungsausfälle, weil Patienten Privatleistungen nicht begleichen. Das hat die Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2011" der Stiftung Gesundheit ergeben. Jeder dritte Arzt hat Verluste im vierstelligen Euro-Bereich.
Bei der Befragung gab weniger als die Hälfte der Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten an, dass bei ihnen keine oder oder nur sehr wenige Zahlungsausfälle vorkommen. Knapp die Hälfte der Ärzte hat nach eigenen Angaben häufigere Ausfälle, konkret in ein bis fünf Prozent der Fälle. Etwa jeder zehnte Arzt ist von Zahlungseinbußen bei mehr als fünf Prozent betroffen.
Entsprechend differenziert ist das Ausfallvolumen: 5,5 Prozent der Befragten beklagen einen jährlichen Zahlungsausfall von über 5.000 Euro. Etwa ein Viertel verliert jährlich zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Rund die Hälfte der Ärzte beziffert ihre jährlichen Außenstände im Volumen unter 1.000 Euro. 16,2 Prozent der Ärzte haben keine oder nur sehr geringe Zahlungsausfälle bei Privatleistungen zu beklagen.
Die GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse hat die Studie im Auftrag der Stiftung Gesundheit durchgeführt. (Stiftung Gesundheit)
25.01.12 Bei IGeL-Leistungen nicht sofort einwilligen
Nicht alle Leistungen beim Arzt werden von der Kasse übernommen. Die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen zahlt der Patient selbst. Ob sie überhaupt nötig sind, sollte er gut überlegen. Argumente liefert ein neues Internetportal.
Bekommt ein gesetzlich Krankenversicherter beim Arzt eine Selbstzahler-Leistung angeboten, sollte er nicht sofort einwilligen. Denn bei diesen sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehe es vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Mittwoch (25. Januar) in Berlin zum Start des neuen Internetportals www.igel-monitor.de . «Das sind keine Leistungen, wo akuter Behandlungsbedarf besteht.» Medizinisch notwendige, vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannte Behandlungen würden immer von der Kasse übernommen.
Versicherte dürften nicht in der Arztpraxis mit IGeL-Leistungen überrumpelt werden, forderte Pfeiffer. Zwingend notwendig sei eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Außerdem müsse der Arzt auch darüber informieren, welche Diagnose- und Behandlungsverfahren nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen möglich sind und über Nutzen und Risiken aufklären. Bekämen Patienten genug Bedenkzeit, könnte es sein, dass sie sich gegen die vielfach medizinisch bedenklichen Angebote entscheiden.
Auf der neuen Plattform können sich gesetzlich Krankenversicherte ab sofort unabhängig über vorerst 24 häufig angebotene IGeL-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung informieren. Dazu zählt zum Beispiel Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne. Sie wird als «tendenziell positiv» eingeschätzt, weil sie weniger Nebenwirkungen und weniger Therapieabbrüche im Vergleich zur Standardtherapie mit Medikamenten aufweise. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass sie Medikamenten überlegen sei.
Neben ausführlicheren Informationen etwa zur Preisspanne der IGeL oder den Empfehlungen anderer Experten umfasst die Seite auch Abschnitte, die sich ausdrücklich an Experten und Methodiker richten. Nutzen und Schaden jeder Leistung werden in einem Fazit anhand von fünf Kategorien bewertet: «positiv» bedeutet, der Nutzen überwiegt eindeutig den Schaden, «tendenziell positiv» heißt, der Nutzen überwiegt geringfügig den Schaden, «unklar» - Nutzen/Schaden sind unbekannt oder ausgewogen, «tendenziell negativ» - der Schaden überwiegt geringfügig, «negativ» - der Schaden überwiegt eindeutig.
Entwickelt wurde die Plattform vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS). Ziel sei es, jeden Monat Informationen über eine weitere IGeL dort einzustellen, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick. In ein bis zwei Jahren solle es einen großer Teil des IGeL-Marktes abdecken.
Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, manche Individuellen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten. Dazu zählen zum Beispiel Impfungen vor Fernreisen oder bestimmte Früherkennungsuntersuchungen. (: n-tv)
26.01.12 VERKEHRSTÜCHTIGKEIT. Warum Opa das Autofahren besser sein lassen sollte
Im Alter lässt die Sensorik nach – das ist normal. Doch viele zögern zu lange, bevor sie das Autofahren lassen. Dahinter steckt oft Angst. Manchmal hilft am Ende nur der Arzt.
Für Ältere ist es ein schwerer Schritt, sich einzugestehen, dass sie besser aufs Autofahren verzichten sollten. Denn wer sein Leben lang Auto gefahren ist, für den dann kann eine Welt zusammenbrechen.
„Der Zeitpunkt, wann ein älterer Mensch zum Autofahren nicht mehr geeignet ist, lässt sich in der Regel nicht genau bestimmen, das ist meist ein schleichender Prozess“, erklärt Professor Bernhard Schlag, Verkehrspsychologe von der Technischen Universität Dresden. Darin liegt das Dilemma: Die Erkenntnis, am Steuer womöglich zum Sicherheitsrisiko zu werden, fällt extrem schwer.
Oder eine falsche Selbsteinschätzung verbietet sie: Gelernt ist schließlich gelernt – und eigentlich klappt es mit dem Autofahren ja noch ganz gut. Doch Hand aufs Herz: Vielleicht muss sich der ein oder andere Senior am Steuer insgeheim eingestehen, dass er sich in bestimmten Verkehrssituation unwohl fühlt und diese bewusst meidet. Dazu können Nachtfahrten zählen oder der dichte Berufsverkehr.
„Dieses Meidungsverhalten ist auf der einen Seite für die Verkehrssicherheit gut, andererseits liegen darin oft erste Anzeichen dafür, dass die Fahreignung eingeschränkt ist“, sagt Schlag. Weitere Vorboten seien Fehler, die dem Fahrer früher nicht unterlaufen sind: Rote Ampeln werden übersehen oder Radfahrer beim Abbiegen geschnitten.
„Es ist ganz natürlich, dass die Sensorik im Alter nachlässt“, betont der Psychologe. Augen, Ohren und das Reaktionsvermögen werden mit den Jahren schlechter. Blendempfindlich können Menschen laut Schlag sogar schon ab einem Alter von 40 Jahren werden. „All das bedeutet nicht gleich, dass man zum Kraftfahren ungeeignet ist.“ Aber es birgt bei schnellen Verkehrsabläufen Gefahren.
Viele Senioren fahren deshalb bewusst etwas langsamer oder nur noch vertraute Strecken. „Das ist einerseits natürlich sinnvoll, um das Unfallrisiko zu verringern“, sagt Schlag. Auf der anderen Seite sei damit ein Punkt erreicht, um mit sich selbst ins Gericht zu gehen, ob man die fürs Autofahren notwendige Verantwortung noch tragen kann und will. Wer sich frühzeitig mit dieser Frage auseinandersetze, könne in Ruhe nach Alternativen suchen und sich zum Beispiel mit den Möglichkeiten öffentlicher Verkehrsmittel vertraut machen.
Ein weiteres Problem sind laut Schlag Alterserkrankungen wie Herz-Kreislauf-Beschwerden oder dementielle Krankheiten. „In erster Linie werden aber nicht die Krankheiten an sich zum Risiko für Autofahrer, sondern die Medikamente, die dagegen eingenommen werden“, erläutert Schlag. Gerade in Kombination können viele Präparate müde machen und die Reaktionszeit verlangsamen, warnt der Experte. Schon allein deshalb sei es wichtig, den Arzt oder Apotheker danach zu befragen und Beipackzettel aufmerksam zu lesen.
Trotz aller Vernunft entscheiden sich wohl nur die wenigsten im Alter aus freien Stücken gegen ihr Auto, obwohl sie ahnen, dass es besser wäre. Häufen sich Fahrfehler, werden diese trotzdem als einmalige Sache abgetan. Und Unsicherheiten am Steuer werden heruntergespielt – man ist eben keine 20 mehr.
„Dieses Verhalten lässt sich oft durch die Angst begründen, in ein tiefes Loch zu fallen“, erläutert Schlag. „Denn viele Menschen beginnen, sich richtig alt zu fühlen, wenn sie ihr Auto nach all den Jahren abgeben. Sich damit zu arrangieren, ist ein schwieriger Lernprozess."
Selbst in den besten Familien kann das Thema Autoverzicht deshalb zu heftigen Auseinandersetzungen führen. Sobald Angehörige bemerken, dass Ältere in der Familie Probleme mit dem Fahren haben, sollten sie darauf sehr vorsichtig, sachlich und einfühlsam reagieren, betont der Verkehrspsychologe. Solch ein Gespräch birgt allein schon wegen der wechselseitigen Einschätzung der Generationen Konfliktpotenzial: Die Alten sagen, die Jungen fahren schlecht – und umgekehrt.
„Eine gute Hilfe kann der Hausarzt sein“, empfiehlt Schlag. Wenn Angehörige den Arzt im Vertrauen über ihre Bedenken informieren, kann dieser mit seinem Patienten bei der nächsten Behandlung über die Risiken des Autofahrens im Alter sprechen. Das könnte nach Einschätzung des Verkehrspsychologen langjährigen Autofahrern im Alter einen Anstoß zum Umdenken geben und ihnen den Verzicht auf einen eigenen Wagen erleichtern.
(Die Welt)
28.01.12 Streit um Gehalt für Ärztefunktionäre spitzt sich zu
Im vergangenen Jahr hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Gehalt ihres Vorsitzenden um 90.000 Euro auf 350.000 Euro erhöht. Gesundheitsminister Bahr hielt das für keine gute Idee und empfahl mehr Enthaltsamkeit. Doch der Verband pocht auf Autonomie und hat einen Verzicht in geheimer Sitzung abgelehnt.
Im Streit um die angemessene Höhe des Gehalts ihres Vorsitzenden gehen die Kassenärzte auf Konfrontationskurs zu Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Donnerstagabend in geheimer Sitzung einen Vorschlag des Ministeriums zur Begrenzung der Jahresgehälter ihrer Spitze abgelehnt, wie die F.A.Z. erfuhr. Demnach hätten die Gehaltserhöhung des Vorjahrs um 90.000 Euro rückgängig gemacht und die Bezüge auf das Niveau der Kassenchefs von etwa 230.000 Euro gesenkt werden sollen.
„Das ist ganz klar eine Angelegenheit der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, verteidigte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, den Beschluss auf Anfrage. Kassenärzte seien keine Kassenvertreter. Das Prinzip der Selbstverwaltung dürfe nicht in Frage gestellt werden. Im Ministerium wollte man den laufenden Vorgang nicht kommentieren.
KBV: „Es handelt sich nicht um Gelder der Versicherten“
Der Streit hatte sich an einer Gehaltserhöhung entzündet, die die Vertreterversammlung im vergangenen Frühjahr dem gerade für sechs Jahre im Amt bestätigten Vorstand eingeräumt hatte. Das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler war um 90.000 auf 350.000 Euro aufgestockt, das des zweiten Vorsitzenden Carl-Heinz Müller um 40.000 auf 300.000 Euro heraufgesetzt worden. Als dies bekannt wurde, hatte es Proteste gegeben und der Gesundheitsminister eine Prüfung angekündigt, deren Ergebnis die grüne Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender siebenmal vergeblich eingefordert hatte.
Allerdings hatte das Ministerium Weidhaas im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Gesprächs empfohlen, sich bei der Bemessung der Gehälter der Kassenarztchefs an der des Vorstands des Spitzenverbands der Krankenkassen zu orientieren. Dessen Chefin Doris Pfeiffer bekommt 230.000 Euro, ihre Vertreter 220.000 Euro und 215.000 Euro.
Die KBV-Vertreter lehnten das ab, mit der Begründung, dass sie autonom darüber bestimmen würden. „Im Übrigen handelt es sich nicht um Gelder der Versicherten, also der Beitragszahler, sondern um Finanzmittel der Ärzte und Psychotherapeuten“, sagte Weidhaas. Dem halten Kassen und Politiker entgegen, auch Kassenärzte würden aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt.
Hinter der Ablehnung dürfte die Sorge stehen, dass auch die Gehälter der Chefs der Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Vertreterversammlung bilden, später staatlich reguliert werden könnten. Manche KV-Chefs haben mit Bezügen von 271.000 Euro (Niedersachsen) oder 245.000 Euro (Bayern) mehr auf dem Gehaltszettel als Vorstände großer Kassen. Eine Regulierung würde wohl auch die Zahnärzte treffen, deren Bundeschefs 245.000 Euro und darauf eine Erfolgsprämie von bis zu 20 Prozent bekommen.
Debatte um Übergangsgelder
Die Kontroverse überschattet eine wochenlange Debatte um 549.000 Euro Übergangsgelder, die der dreiköpfige Vorstand der Berliner KV 2011 bezogen hat, obwohl er - übergangslos und mit Jahresbezügen von je rund 200.000 Euro - im Amt bestätigt worden war. Übergangsgeld ist oft für ausscheidende Mandatsträger vorgesehen. Es soll den Verdienstausfall bis zur Wiederaufnahme der alten oder einen neuen Arbeit wettmachen. (faz)
28.01.12 Private Krankenversicherungen. Nichtzahler verursachen 550-Millionen-Loch
Die privaten Krankenversicherer leiden unter der steigenden Zahl an Nichtzahlern: Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 dürfen sie säumigen Kunden nicht mehr einfach kündigen. Das entstandene Loch von mehr als 550 Millionen Euro will die Regierung jetzt mit einem Notfalltarif abfedern.
Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen immer mehr Mitglieder keine Beiträge, obwohl sie Anspruch auf Leistungen haben. "Es gab Ende September 2011 insgesamt 144.000 Nichtzahler in der Privaten Krankenversicherung", sagte Dirk Lullies, Sprecher beim PKV, der Zeitung Die Welt. Seit Einführung der allgemeinen Pflicht zur Versicherung im Jahr 2009 könnten private Krankenversicherungen ihren Kunden wegen Zahlungsrückständen jedoch nicht mehr kündigen.
Der Zeitung zufolge fehlen den privaten Krankenkassen durch säumige Kunden seit Inkrafttreten der neuen Regelung etwa 554 Millionen Euro. Wie die Welt weiter berichtet, planen Bundesregierung und PKV die Einführung eines "Nichtzahler-Tarifs", der bei circa 100 Euro im Monat liegen soll und auf der Leistungsseite nur akute Krankheiten oder Schwangerschaften abdeckt. Die nötigen Änderungen würden derzeit vom Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium vorbereitet. Die Gesetzentwürfe seien weitgehend fertig.
"Ziel der 'Nichtzahler-Tarife' ist es, den Anstieg der Beitragsrückstände abzumildern und die Versichertengemeinschaft zu entlasten", sagte Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied der Halleschen Krankenversicherung und Leiterin einer brancheninternen Arbeitsgruppe zum Thema.
Insgesamt sind in der PKV 8,9 Millionen Menschen voll krankenversichert. Bei Einführung der Versicherungspflicht 2009 wechselten viele Kunden, die bis zum damaligen Zeitpunkt unversichert waren, in eine private Krankenkasse. Zudem lockten viele Privatkassen mit billigen Einstiegstarifen. Experten machen beide Entwicklungen für die hohe Zahl der Nichtzahler mitverantwortlich. (süddeutsche)
27.01.12 Otto startet Apotheken-Bringdienst
Die Otto Group hat das Portal vitabote.de zunächst in Hamburg gestartet - und würde den Dienst gern bundesweit anbieten, aber die Suche nach Partnern gestaltet sich schwierig.
Die Otto Group steigt wie angekündigt ins Apothekengeschäft ein: In Hamburg können Kunden unter vitabote.de ihre Postleitzahl eingeben und bei einer nahegelegenen Apotheke Medikamente & Co.bestellen. Die gewählte Apotheke bringt die Ware vorbei. Alternativ kann der Kunde die Ware auch selbst in der Apotheke abholen.
Apotheken verfügen auf der Plattform über einen individualisierbaren Shopbereich, in dem sie ihr Angebot frei gestalten und beispielsweise auf spezielle Serviceleistungen hinweisen können, heißt es in einer Pressemitteilung. In beiden Fällen würde dem Kunden noch vor Abschluss der Bestellung der frühestmögliche Lieferzeitpunkt oder Abholung in der Apotheke mitgeteilt.
Die Lieferung durch einen Boten übernehme die Apotheke, ohne dass für den Kunden zusätzliche Gebühren fällig werden. Der komplette Bestellvorgang, einschließlich der Bezahlung der Medikamente, wird über VitaBote abgewickelt. Auch die Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten sei möglich.
Keine Jahresgebühr
Die teilnehmenden Apotheken müssen Vertragspartner des Versandhändlers werden. Dafür ist anderslautenden Internetgerüchten zufolge keine Jahresgebühr, sondern nur eine variable Umsatzbeteilung fällig, sagte Florian Hermsdorf, Geschäftsführer von VitaBote, zu derhandel.de.
"Lokalen Apothekern bieten wir eine unkomplizierte Lösung zur Nutzung des Online-Vertriebskanals. Sie müssen kein eigenes Online-Angebot aufbauen, sondern können auf eine bereits vorhandene Plattform zurückgreifen," wirbt Hermsdorf für das Portal. Auch das Online- und Offline-Marketing für die Bestellplattform übernehme VitaBote für die Apotheken.
Zum Start kooperiert das Portal zunächst mit Apotheken aus Hamburg. Ziel sei es, in der ersten Jahreshälfte 2012 das gesamte Hamburger Stadtgebiet abzudecken. Eine schrittweise Erschließung ländlicher Gebiete und weiterer Städte ist ebenfalls in Planung.
Langwierige Partnersuche
Wie es in der Pressemitteilung heißt, sei dieser Service bisher einzigartig in Deutschland. Das stimmt allerdings nicht so ganz: Das Portal medizinfuchs.de versucht auch seit geraumer Zeit, stationäre Apotheker für ein ähnliches Angebot zu begeistern.
Für Otto lief die Suche nach Partnerapotheken offenbar auch schleppend: Im September vergangenen Jahres hieß es, dass der Teststart bereits für Juli vorgesehen gewesen sei, aber mangels Nachfrage verschoben werden musste. Und auch der jetzige Start von VitaBote ist etwas verspätet: Der Einstieg ins Apothekengeschäft sollte eigentlich noch im Jahr 2011 erfolgen. Das hatte aber nach Angaben von Geschäftsführer Hermsdorf nichts damit zu tun, dass die Partnersuche schleppend verlief, sondern mit der rechtlich nicht ganz einfachen Lage bei dem Verkauf von Medikamenten. (Der Handel)
28 .01.12 Bayerische Hausärzte tüten Vertrag mit BKKen ein
Mit der AOK klappt es bislang nicht, dafür mit den Betriebskrankenkassen: Der Bayerische Hausärzteverband hat heute mit ihnen einen neuen Hausarztvertrag geschlossen. "Ein Meilenstein", jubeln die Ärzte. Sie dürfen sich auf mehr Honorar freuen - in bestimmten Fällen.
Am 1. April tritt in Bayern ein neuer Hausarztvertrag mit den Betriebskrankenkassen in Kraft. Das haben der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV), der BKK Landesverband, die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern sowie die GWQ ServicePlus AG am Freitag bekanntgegeben.
Mit dem Vertrag würden "die Weichen für eine neue Qualität der hausärztlichen Versorgung gestellt, die über die Regelversorgung hinausgeht", hieß es.
BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis bezeichnete die Vereinbarung als einen "wichtigen Meilenstein" und ein Signal auch an andere Krankenkassen, bei denen die Schiedsverhandlungen noch laufen.
Wichtige Schwerpunkte der neuen Honorarstruktur, die die hausärztliche Tätigkeit besser als bisher abbilde, seien die Prävention, die Vergütung von Hausbesuchen wieder als Einzelleistung, eine bessere Betreuung chronisch Kranker und geriatrischer Patienten sowie eine besondere Vergütung für die Betreuung von Palliativpatienten, erklärte der stellvertretende BHÄV-Vorsitzende Dr. Jakob Berger.
Vertrag ist unbefristet geschlossen
Vereinbart wurde unter anderem eine altersdifferenzierte Grundpauschale zwischen 32 und 47 Euro pro Quartal, die sich an der Morbiditätsstruktur der einzelnen Kassen orientiert. Eine kontaktunabhängige Grundpauschale und Fallwertobergrenzen sehe der Vertrag ausdrücklich nicht vor, hieß es.
Vielmehr werde die Wirtschaftlichkeit fortlaufend überprüft. Nach einem Jahr könne dann eventuell "nachgesteuert" werden. Der BKK-Hausarztvertrag ist unbefristet geschlossen und kann erstmals zum 31. Dezember 2014 gekündigt werden.
Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Anschlussvertrag zur besonderen hausärztlichen Versorgung nach Paragraf 73b SGB V in seiner alten Fassung, betonten die Vertragspartner.
Der bisherige Hausarztvertrag mit den Betriebskrankenkassen, in den etwa 5300 Hausärzte in Bayern eingeschrieben sind, war nach dem gescheiterten Systemausstieg des BHÄV im Dezember 2010 immer wieder durch Interimsvereinbarungen verlängert worden.
In den neuen Vertrag können sich etwa zwei Millionen BKK-Versicherte in Bayern einschreiben. Derzeit nehmen an den Interimsvereinbarungen etwa 225.000 Versicherte teil. (Ärztezeitung)
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