Samstag, 28. Januar 2012

28.01.12

Paul Ridder

Bezahlbare Gesundheit

Der Streit um die Gesundheitsreform


Die Suche nach einem geeigneten Modus zur Finanzierung medizinischer Versorgung in Deutschland führte auf die alternativen Modelle der Gesundheitsprämie und der Bürgerversicherung. Um die Wahl der Systemsteuerung entbrannte heftiger politischer Streit ... Wer sich informieren möchte über die Funktionsweise des Gesundheitssystems, über Akteure und Konzepte der Gesundheitspolitik und jene Prozesse, die einen verbindlichen Konsens bewirkten, der erfährt hier, wie der Aufbau legitimer Macht funktioniert.

Verlag für Gesundheitswissenschaften, www.galenos.de

ISBN 3-9807065-8-3 , 340 S., 3 Abb., br., 32,- €


23.01.12 Auftrags-Studie: Zahlungsausfälle bei Privatleistungen. Verluste bei Ärzten im vierstelligen Bereich


Die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte hat regelmäßig Zahlungsausfälle, weil Patienten Privatleistungen nicht begleichen. Das hat die Studie "Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2011" der Stiftung Gesundheit ergeben. Jeder dritte Arzt hat Verluste im vierstelligen Euro-Bereich.


Bei der Befragung gab weniger als die Hälfte der Ärzte, Zahnärzte und Psychologischen Psychotherapeuten an, dass bei ihnen keine oder oder nur sehr wenige Zahlungsausfälle vorkommen. Knapp die Hälfte der Ärzte hat nach eigenen Angaben häufigere Ausfälle, konkret in ein bis fünf Prozent der Fälle. Etwa jeder zehnte Arzt ist von Zahlungseinbußen bei mehr als fünf Prozent betroffen.


Entsprechend differenziert ist das Ausfallvolumen: 5,5 Prozent der Befragten beklagen einen jährlichen Zahlungsausfall von über 5.000 Euro. Etwa ein Viertel verliert jährlich zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Rund die Hälfte der Ärzte beziffert ihre jährlichen Außenstände im Volumen unter 1.000 Euro. 16,2 Prozent der Ärzte haben keine oder nur sehr geringe Zahlungsausfälle bei Privatleistungen zu beklagen.


Die GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse hat die Studie im Auftrag der Stiftung Gesundheit durchgeführt. (Stiftung Gesundheit)


25.01.12 Bei IGeL-Leistungen nicht sofort einwilligen


Nicht alle Leistungen beim Arzt werden von der Kasse übernommen. Die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen zahlt der Patient selbst. Ob sie überhaupt nötig sind, sollte er gut überlegen. Argumente liefert ein neues Internetportal.

Bekommt ein gesetzlich Krankenversicherter beim Arzt eine Selbstzahler-Leistung angeboten, sollte er nicht sofort einwilligen. Denn bei diesen sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehe es vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, am Mittwoch (25. Januar) in Berlin zum Start des neuen Internetportals www.igel-monitor.de . «Das sind keine Leistungen, wo akuter Behandlungsbedarf besteht.» Medizinisch notwendige, vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannte Behandlungen würden immer von der Kasse übernommen.

Versicherte dürften nicht in der Arztpraxis mit IGeL-Leistungen überrumpelt werden, forderte Pfeiffer. Zwingend notwendig sei eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Außerdem müsse der Arzt auch darüber informieren, welche Diagnose- und Behandlungsverfahren nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen möglich sind und über Nutzen und Risiken aufklären. Bekämen Patienten genug Bedenkzeit, könnte es sein, dass sie sich gegen die vielfach medizinisch bedenklichen Angebote entscheiden.

Auf der neuen Plattform können sich gesetzlich Krankenversicherte ab sofort unabhängig über vorerst 24 häufig angebotene IGeL-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung informieren. Dazu zählt zum Beispiel Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne. Sie wird als «tendenziell positiv» eingeschätzt, weil sie weniger Nebenwirkungen und weniger Therapieabbrüche im Vergleich zur Standardtherapie mit Medikamenten aufweise. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass sie Medikamenten überlegen sei.

Neben ausführlicheren Informationen etwa zur Preisspanne der IGeL oder den Empfehlungen anderer Experten umfasst die Seite auch Abschnitte, die sich ausdrücklich an Experten und Methodiker richten. Nutzen und Schaden jeder Leistung werden in einem Fazit anhand von fünf Kategorien bewertet: «positiv» bedeutet, der Nutzen überwiegt eindeutig den Schaden, «tendenziell positiv» heißt, der Nutzen überwiegt geringfügig den Schaden, «unklar» - Nutzen/Schaden sind unbekannt oder ausgewogen, «tendenziell negativ» - der Schaden überwiegt geringfügig, «negativ» - der Schaden überwiegt eindeutig.

Entwickelt wurde die Plattform vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS). Ziel sei es, jeden Monat Informationen über eine weitere IGeL dort einzustellen, sagte MDS-Geschäftsführer Peter Pick. In ein bis zwei Jahren solle es einen großer Teil des IGeL-Marktes abdecken.

Seit Jahresbeginn ist es Kassen gesetzlich erlaubt, manche Individuellen Leistungen in ihre Satzung aufzunehmen und anzubieten. Dazu zählen zum Beispiel Impfungen vor Fernreisen oder bestimmte Früherkennungsuntersuchungen. (: n-tv)


26.01.12 VERKEHRSTÜCHTIGKEIT. Warum Opa das Autofahren besser sein lassen sollte


Im Alter lässt die Sensorik nach – das ist normal. Doch viele zögern zu lange, bevor sie das Autofahren lassen. Dahinter steckt oft Angst. Manchmal hilft am Ende nur der Arzt.

Für Ältere ist es ein schwerer Schritt, sich einzugestehen, dass sie besser aufs Autofahren verzichten sollten. Denn wer sein Leben lang Auto gefahren ist, für den dann kann eine Welt zusammenbrechen.

„Der Zeitpunkt, wann ein älterer Mensch zum Autofahren nicht mehr geeignet ist, lässt sich in der Regel nicht genau bestimmen, das ist meist ein schleichender Prozess“, erklärt Professor Bernhard Schlag, Verkehrspsychologe von der Technischen Universität Dresden. Darin liegt das Dilemma: Die Erkenntnis, am Steuer womöglich zum Sicherheitsrisiko zu werden, fällt extrem schwer.

Oder eine falsche Selbsteinschätzung verbietet sie: Gelernt ist schließlich gelernt – und eigentlich klappt es mit dem Autofahren ja noch ganz gut. Doch Hand aufs Herz: Vielleicht muss sich der ein oder andere Senior am Steuer insgeheim eingestehen, dass er sich in bestimmten Verkehrssituation unwohl fühlt und diese bewusst meidet. Dazu können Nachtfahrten zählen oder der dichte Berufsverkehr.

„Dieses Meidungsverhalten ist auf der einen Seite für die Verkehrssicherheit gut, andererseits liegen darin oft erste Anzeichen dafür, dass die Fahreignung eingeschränkt ist“, sagt Schlag. Weitere Vorboten seien Fehler, die dem Fahrer früher nicht unterlaufen sind: Rote Ampeln werden übersehen oder Radfahrer beim Abbiegen geschnitten.

„Es ist ganz natürlich, dass die Sensorik im Alter nachlässt“, betont der Psychologe. Augen, Ohren und das Reaktionsvermögen werden mit den Jahren schlechter. Blendempfindlich können Menschen laut Schlag sogar schon ab einem Alter von 40 Jahren werden. „All das bedeutet nicht gleich, dass man zum Kraftfahren ungeeignet ist.“ Aber es birgt bei schnellen Verkehrsabläufen Gefahren.

Viele Senioren fahren deshalb bewusst etwas langsamer oder nur noch vertraute Strecken. „Das ist einerseits natürlich sinnvoll, um das Unfallrisiko zu verringern“, sagt Schlag. Auf der anderen Seite sei damit ein Punkt erreicht, um mit sich selbst ins Gericht zu gehen, ob man die fürs Autofahren notwendige Verantwortung noch tragen kann und will. Wer sich frühzeitig mit dieser Frage auseinandersetze, könne in Ruhe nach Alternativen suchen und sich zum Beispiel mit den Möglichkeiten öffentlicher Verkehrsmittel vertraut machen.

Ein weiteres Problem sind laut Schlag Alterserkrankungen wie Herz-Kreislauf-Beschwerden oder dementielle Krankheiten. „In erster Linie werden aber nicht die Krankheiten an sich zum Risiko für Autofahrer, sondern die Medikamente, die dagegen eingenommen werden“, erläutert Schlag. Gerade in Kombination können viele Präparate müde machen und die Reaktionszeit verlangsamen, warnt der Experte. Schon allein deshalb sei es wichtig, den Arzt oder Apotheker danach zu befragen und Beipackzettel aufmerksam zu lesen.

Trotz aller Vernunft entscheiden sich wohl nur die wenigsten im Alter aus freien Stücken gegen ihr Auto, obwohl sie ahnen, dass es besser wäre. Häufen sich Fahrfehler, werden diese trotzdem als einmalige Sache abgetan. Und Unsicherheiten am Steuer werden heruntergespielt – man ist eben keine 20 mehr.

„Dieses Verhalten lässt sich oft durch die Angst begründen, in ein tiefes Loch zu fallen“, erläutert Schlag. „Denn viele Menschen beginnen, sich richtig alt zu fühlen, wenn sie ihr Auto nach all den Jahren abgeben. Sich damit zu arrangieren, ist ein schwieriger Lernprozess."

Selbst in den besten Familien kann das Thema Autoverzicht deshalb zu heftigen Auseinandersetzungen führen. Sobald Angehörige bemerken, dass Ältere in der Familie Probleme mit dem Fahren haben, sollten sie darauf sehr vorsichtig, sachlich und einfühlsam reagieren, betont der Verkehrspsychologe. Solch ein Gespräch birgt allein schon wegen der wechselseitigen Einschätzung der Generationen Konfliktpotenzial: Die Alten sagen, die Jungen fahren schlecht – und umgekehrt.

„Eine gute Hilfe kann der Hausarzt sein“, empfiehlt Schlag. Wenn Angehörige den Arzt im Vertrauen über ihre Bedenken informieren, kann dieser mit seinem Patienten bei der nächsten Behandlung über die Risiken des Autofahrens im Alter sprechen. Das könnte nach Einschätzung des Verkehrspsychologen langjährigen Autofahrern im Alter einen Anstoß zum Umdenken geben und ihnen den Verzicht auf einen eigenen Wagen erleichtern.

(Die Welt)


28.01.12 Streit um Gehalt für Ärztefunktionäre spitzt sich zu


Im vergangenen Jahr hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung das Gehalt ihres Vorsitzenden um 90.000 Euro auf 350.000 Euro erhöht. Gesundheitsminister Bahr hielt das für keine gute Idee und empfahl mehr Enthaltsamkeit. Doch der Verband pocht auf Autonomie und hat einen Verzicht in geheimer Sitzung abgelehnt.


Im Streit um die angemessene Höhe des Gehalts ihres Vorsitzenden gehen die Kassenärzte auf Konfrontationskurs zu Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am Donnerstagabend in geheimer Sitzung einen Vorschlag des Ministeriums zur Begrenzung der Jahresgehälter ihrer Spitze abgelehnt, wie die F.A.Z. erfuhr. Demnach hätten die Gehaltserhöhung des Vorjahrs um 90.000 Euro rückgängig gemacht und die Bezüge auf das Niveau der Kassenchefs von etwa 230.000 Euro gesenkt werden sollen.

„Das ist ganz klar eine Angelegenheit der Selbstverwaltung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, verteidigte der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Hans-Jochen Weidhaas, den Beschluss auf Anfrage. Kassenärzte seien keine Kassenvertreter. Das Prinzip der Selbstverwaltung dürfe nicht in Frage gestellt werden. Im Ministerium wollte man den laufenden Vorgang nicht kommentieren.

KBV: „Es handelt sich nicht um Gelder der Versicherten“

Der Streit hatte sich an einer Gehaltserhöhung entzündet, die die Vertreterversammlung im vergangenen Frühjahr dem gerade für sechs Jahre im Amt bestätigten Vorstand eingeräumt hatte. Das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler war um 90.000 auf 350.000 Euro aufgestockt, das des zweiten Vorsitzenden Carl-Heinz Müller um 40.000 auf 300.000 Euro heraufgesetzt worden. Als dies bekannt wurde, hatte es Proteste gegeben und der Gesundheitsminister eine Prüfung angekündigt, deren Ergebnis die grüne Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender siebenmal vergeblich eingefordert hatte.

Allerdings hatte das Ministerium Weidhaas im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Gesprächs empfohlen, sich bei der Bemessung der Gehälter der Kassenarztchefs an der des Vorstands des Spitzenverbands der Krankenkassen zu orientieren. Dessen Chefin Doris Pfeiffer bekommt 230.000 Euro, ihre Vertreter 220.000 Euro und 215.000 Euro.


Die KBV-Vertreter lehnten das ab, mit der Begründung, dass sie autonom darüber bestimmen würden. „Im Übrigen handelt es sich nicht um Gelder der Versicherten, also der Beitragszahler, sondern um Finanzmittel der Ärzte und Psychotherapeuten“, sagte Weidhaas. Dem halten Kassen und Politiker entgegen, auch Kassenärzte würden aus den Beiträgen der Versicherten bezahlt.

Hinter der Ablehnung dürfte die Sorge stehen, dass auch die Gehälter der Chefs der Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Vertreterversammlung bilden, später staatlich reguliert werden könnten. Manche KV-Chefs haben mit Bezügen von 271.000 Euro (Niedersachsen) oder 245.000 Euro (Bayern) mehr auf dem Gehaltszettel als Vorstände großer Kassen. Eine Regulierung würde wohl auch die Zahnärzte treffen, deren Bundeschefs 245.000 Euro und darauf eine Erfolgsprämie von bis zu 20 Prozent bekommen.

Debatte um Übergangsgelder

Die Kontroverse überschattet eine wochenlange Debatte um 549.000 Euro Übergangsgelder, die der dreiköpfige Vorstand der Berliner KV 2011 bezogen hat, obwohl er - übergangslos und mit Jahresbezügen von je rund 200.000 Euro - im Amt bestätigt worden war. Übergangsgeld ist oft für ausscheidende Mandatsträger vorgesehen. Es soll den Verdienstausfall bis zur Wiederaufnahme der alten oder einen neuen Arbeit wettmachen. (faz)


28.01.12 Private Krankenversicherungen. Nichtzahler verursachen 550-Millionen-Loch


Die privaten Krankenversicherer leiden unter der steigenden Zahl an Nichtzahlern: Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 dürfen sie säumigen Kunden nicht mehr einfach kündigen. Das entstandene Loch von mehr als 550 Millionen Euro will die Regierung jetzt mit einem Notfalltarif abfedern.

Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen immer mehr Mitglieder keine Beiträge, obwohl sie Anspruch auf Leistungen haben. "Es gab Ende September 2011 insgesamt 144.000 Nichtzahler in der Privaten Krankenversicherung", sagte Dirk Lullies, Sprecher beim PKV, der Zeitung Die Welt. Seit Einführung der allgemeinen Pflicht zur Versicherung im Jahr 2009 könnten private Krankenversicherungen ihren Kunden wegen Zahlungsrückständen jedoch nicht mehr kündigen.

Der Zeitung zufolge fehlen den privaten Krankenkassen durch säumige Kunden seit Inkrafttreten der neuen Regelung etwa 554 Millionen Euro. Wie die Welt weiter berichtet, planen Bundesregierung und PKV die Einführung eines "Nichtzahler-Tarifs", der bei circa 100 Euro im Monat liegen soll und auf der Leistungsseite nur akute Krankheiten oder Schwangerschaften abdeckt. Die nötigen Änderungen würden derzeit vom Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium vorbereitet. Die Gesetzentwürfe seien weitgehend fertig.

"Ziel der 'Nichtzahler-Tarife' ist es, den Anstieg der Beitragsrückstände abzumildern und die Versichertengemeinschaft zu entlasten", sagte Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied der Halleschen Krankenversicherung und Leiterin einer brancheninternen Arbeitsgruppe zum Thema.

Insgesamt sind in der PKV 8,9 Millionen Menschen voll krankenversichert. Bei Einführung der Versicherungspflicht 2009 wechselten viele Kunden, die bis zum damaligen Zeitpunkt unversichert waren, in eine private Krankenkasse. Zudem lockten viele Privatkassen mit billigen Einstiegstarifen. Experten machen beide Entwicklungen für die hohe Zahl der Nichtzahler mitverantwortlich. (süddeutsche)


27.01.12 Otto startet Apotheken-Bringdienst


Die Otto Group hat das Portal vitabote.de zunächst in Hamburg gestartet - und würde den Dienst gern bundesweit anbieten, aber die Suche nach Partnern gestaltet sich schwierig.


Die Otto Group steigt wie angekündigt ins Apothekengeschäft ein: In Hamburg können Kunden unter vitabote.de ihre Postleitzahl eingeben und bei einer nahegelegenen Apotheke Medikamente & Co.bestellen. Die gewählte Apotheke bringt die Ware vorbei. Alternativ kann der Kunde die Ware auch selbst in der Apotheke abholen.


Apotheken verfügen auf der Plattform über einen individualisierbaren Shopbereich, in dem sie ihr Angebot frei gestalten und beispielsweise auf spezielle Serviceleistungen hinweisen können, heißt es in einer Pressemitteilung. In beiden Fällen würde dem Kunden noch vor Abschluss der Bestellung der frühestmögliche Lieferzeitpunkt oder Abholung in der Apotheke mitgeteilt.


Die Lieferung durch einen Boten übernehme die Apotheke, ohne dass für den Kunden zusätzliche Gebühren fällig werden. Der komplette Bestellvorgang, einschließlich der Bezahlung der Medikamente, wird über VitaBote abgewickelt. Auch die Bestellung von rezeptpflichtigen Medikamenten sei möglich.


Keine Jahresgebühr


Die teilnehmenden Apotheken müssen Vertragspartner des Versandhändlers werden. Dafür ist anderslautenden Internetgerüchten zufolge keine Jahresgebühr, sondern nur eine variable Umsatzbeteilung fällig, sagte Florian Hermsdorf, Geschäftsführer von VitaBote, zu derhandel.de.


"Lokalen Apothekern bieten wir eine unkomplizierte Lösung zur Nutzung des Online-Vertriebskanals. Sie müssen kein eigenes Online-Angebot aufbauen, sondern können auf eine bereits vorhandene Plattform zurückgreifen," wirbt Hermsdorf für das Portal. Auch das Online- und Offline-Marketing für die Bestellplattform übernehme VitaBote für die Apotheken.


Zum Start kooperiert das Portal zunächst mit Apotheken aus Hamburg. Ziel sei es, in der ersten Jahreshälfte 2012 das gesamte Hamburger Stadtgebiet abzudecken. Eine schrittweise Erschließung ländlicher Gebiete und weiterer Städte ist ebenfalls in Planung.


Langwierige Partnersuche


Wie es in der Pressemitteilung heißt, sei dieser Service bisher einzigartig in Deutschland. Das stimmt allerdings nicht so ganz: Das Portal medizinfuchs.de versucht auch seit geraumer Zeit, stationäre Apotheker für ein ähnliches Angebot zu begeistern.


Für Otto lief die Suche nach Partnerapotheken offenbar auch schleppend: Im September vergangenen Jahres hieß es, dass der Teststart bereits für Juli vorgesehen gewesen sei, aber mangels Nachfrage verschoben werden musste. Und auch der jetzige Start von VitaBote ist etwas verspätet: Der Einstieg ins Apothekengeschäft sollte eigentlich noch im Jahr 2011 erfolgen. Das hatte aber nach Angaben von Geschäftsführer Hermsdorf nichts damit zu tun, dass die Partnersuche schleppend verlief, sondern mit der rechtlich nicht ganz einfachen Lage bei dem Verkauf von Medikamenten. (Der Handel)


28 .01.12 Bayerische Hausärzte tüten Vertrag mit BKKen ein


Mit der AOK klappt es bislang nicht, dafür mit den Betriebskrankenkassen: Der Bayerische Hausärzteverband hat heute mit ihnen einen neuen Hausarztvertrag geschlossen. "Ein Meilenstein", jubeln die Ärzte. Sie dürfen sich auf mehr Honorar freuen - in bestimmten Fällen.


Am 1. April tritt in Bayern ein neuer Hausarztvertrag mit den Betriebskrankenkassen in Kraft. Das haben der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV), der BKK Landesverband, die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern sowie die GWQ ServicePlus AG am Freitag bekanntgegeben.

Mit dem Vertrag würden "die Weichen für eine neue Qualität der hausärztlichen Versorgung gestellt, die über die Regelversorgung hinausgeht", hieß es.

BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis bezeichnete die Vereinbarung als einen "wichtigen Meilenstein" und ein Signal auch an andere Krankenkassen, bei denen die Schiedsverhandlungen noch laufen.

Wichtige Schwerpunkte der neuen Honorarstruktur, die die hausärztliche Tätigkeit besser als bisher abbilde, seien die Prävention, die Vergütung von Hausbesuchen wieder als Einzelleistung, eine bessere Betreuung chronisch Kranker und geriatrischer Patienten sowie eine besondere Vergütung für die Betreuung von Palliativpatienten, erklärte der stellvertretende BHÄV-Vorsitzende Dr. Jakob Berger.

Vertrag ist unbefristet geschlossen

Vereinbart wurde unter anderem eine altersdifferenzierte Grundpauschale zwischen 32 und 47 Euro pro Quartal, die sich an der Morbiditätsstruktur der einzelnen Kassen orientiert. Eine kontaktunabhängige Grundpauschale und Fallwertobergrenzen sehe der Vertrag ausdrücklich nicht vor, hieß es.

Vielmehr werde die Wirtschaftlichkeit fortlaufend überprüft. Nach einem Jahr könne dann eventuell "nachgesteuert" werden. Der BKK-Hausarztvertrag ist unbefristet geschlossen und kann erstmals zum 31. Dezember 2014 gekündigt werden.

Bei der Vereinbarung handelt es sich um einen Anschlussvertrag zur besonderen hausärztlichen Versorgung nach Paragraf 73b SGB V in seiner alten Fassung, betonten die Vertragspartner.

Der bisherige Hausarztvertrag mit den Betriebskrankenkassen, in den etwa 5300 Hausärzte in Bayern eingeschrieben sind, war nach dem gescheiterten Systemausstieg des BHÄV im Dezember 2010 immer wieder durch Interimsvereinbarungen verlängert worden.

In den neuen Vertrag können sich etwa zwei Millionen BKK-Versicherte in Bayern einschreiben. Derzeit nehmen an den Interimsvereinbarungen etwa 225.000 Versicherte teil. (Ärztezeitung)



Montag, 23. Januar 2012

23.01.12

Paul Ridder

Bezahlbare Gesundheit

Der Streit um die Gesundheitsreform


Die Suche nach einem geeigneten Modus zur Finanzierung medizinischer Versorgung in Deutschland führte auf die alternativen Modelle der Gesundheitsprämie und der Bürgerversicherung. Um die Wahl der Systemsteuerung entbrannte heftiger politischer Streit ... Wer sich informieren möchte über die Funktionsweise des Gesundheitssystems, über Akteure und Konzepte der Gesundheitspolitik und jene Prozesse, die einen verbindlichen Konsens bewirkten, der erfährt hier, wie der Aufbau legitimer Macht funktioniert.

Verlag für Gesundheitswissenschaften, www.galenos.de

ISBN 3-9807065-8-3 , 340 S., 3 Abb., br., 32,- €


18. 01.12 Kasse darf Kostenübernahme nicht beliebig entscheiden


Eine private Krankenkasse darf nicht nach Belieben entscheiden, ob sie Behandlungskosten übernimmt. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Die Krankenkasse muss ihren Kunden zum Beispiel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen konkrete Kriterien nennen, nach denen sie prüft und entscheidet (Aktenzeichen: 1 U 78/11). Das Gericht gab damit der Klage eines Versicherten statt. Dessen private Krankenversicherung hatte es abgelehnt, die Kosten für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu übernehmen. Sie verwies auf ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen, in denen geregelt ist, dass der Versicherte vor dieser Behandlung die Zusage einholen muss, dass die Kosten übernommen werden. In der Regelung fehlten jedoch für die Versicherten nachvollziehbare Kriterien, welche Kosten erstattungsfähig seien, stellte das OLG fest. Diese Ungewissheit gehe zu Lasten der Kasse, die die Kosten deshalb übernehmen müsse. (ntv)


18.01.12 Große Krankenkassen locken Privatversicherte


Hunderttausende wechseln jährlich zwischen gesetzlichem und privatem System hin und her. Ungewöhnlich ist jedoch, dass große Krankenkassen wie die TK viel mehr Privatversicherte anlocken als sie verlieren.


Die privaten Krankenversicherer sind nervös. „Bericht über angebliche Abwanderung ist nachweislich falsch“, titelte der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) umgehend, als einige Krankenkassen jüngst von immer mehr Rückkehrern berichteten. Ungewöhnlich war auch die Reaktion des Branchenführers unter den gut 40 privaten Krankenversicherern. Debeka-Chef Uwe Laue schimpfte: „Behauptungen sind falsch und stellen reine Werbebotschaften dar.“

Nachfragen des Handelsblatts bei den größten deutschen Krankenkassen, Barmer GEK und Techniker (TK), ergaben dagegen: Auch netto kamen zu den beiden Branchenführern in den vergangenen beiden Jahren mehr Versicherte aus der PKV zurück als diese an die private Konkurrenz wieder abgaben.

Zusammen versichern Barmer und TK mehr als 16 Millionen Menschen. Die PKV kommt dagegen auf knapp neun Millionen Vollversicherte.

Das Problem der PKV: Erfolgsmeldungen über Systemwechsler gehören seit mehr als einem Jahrzehnt zum jährlichen Standardritual. Dass nun offenbar immer mehr Privatpatienten in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung zurück möchten, passt nicht in das Weltbild, das sie öffentlich verbreiten. Dabei wissen die PKV-Manager genau: Systemwechsel in die eine wie die andere Richtung sind völlig normal. Das zeigt die PKV jedes Jahr aufs Neue in ihrem eigenen Zahlenbericht.

Rund 150.000 Menschen gehen seit dem Jahr 2000 jährlich von der PKV zurück zu den Krankenkassen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Wechsel ist zum Beispiel fällig, wenn das Einkommen der Privatpatienten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. In diesem Jahr beträgt diese 50.850 Euro. Auch wenn PKV-Kunden arbeitslos werden oder von der Selbstständigkeit in einen festen Job wechseln, kann dies ebenfalls mit einem Systemwechsel verbunden sein.

Inwiefern solche Wechsel gezielt herbeigeführt oder erzwungen sind, ist umstritten. Die PKV nimmt für sich in Anspruch: „Die weitaus meisten Wechsel zur GKV erfolgen zwangsweise auf Grund gesetzlicher Vorgaben – vielfach sogar gegen den erklärten Willen der Versicherten.“ So seien 2010 allein 25 Prozent aller Betroffenen junge Erwachsene gewesen, die mit Annahme der ersten Arbeitsstelle in der GKV versicherungspflichtig geworden seien.

Einige Krankenkassen gewinnen auch netto gegenüber der PKV

Wer jedoch unbedingt Privatpatient bleiben will, kann sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das Problem dabei: Dann ist man für immer an das private System gebunden.

Die Verbraucherschützer kritisieren daher: Die privaten Krankenversicherungen informierten junge Erwachsene oft nicht über die lebenslangen Folgen, wenn eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werde. Und die Krankenkassen sähen so etwas nicht als ihre Aufgabe an.

Wenn nun nachweislich rund 150.000 Menschen pro Jahr zurück in die Krankenkasse gehen, sind die jüngsten Zahlen der beiden größten deutschen Krankenkassen, Barmer GEK und Techniker (TK), gar nicht so ungewöhnlich. Die TK, die mit 7,8 Millionen Versicherten fast so stark wie die gesamte PKV ist, berichtete: 2011 seien 68.000 aus der PKV gekommen, 2010 waren es 61.000 und im Jahr davor 50.000. Darin drückt sich ein klarer Trend nach oben aus.


Derartiges will die PKV jedoch nicht wahrhaben „Jedes Jahr wechseln deutlich mehr Menschen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung als in umgekehrter Richtung. Gegenteilige Behauptungen sind absurd und nachweislich falsch“, erklärte daher der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach. „Wenn einzelne Vertreter gesetzlicher Krankenkassen versuchen, einen anderen Eindruck zu erwecken, ist das nicht seriös.“ Tatsache sei: Der Saldo der Wanderungsbewegungen zwischen GKV und PKV zeige Jahr für Jahr einen großen Abstand zu Gunsten der PKV.


Was nicht ausschließt, dass einzelne Krankenkassen ebenfalls einen positiven Saldo aufweisen. So ist die TK auch netto ein Gewinner, also nach Verrechnung der Zu- und Abgänge. Plus 41.000 seien es 2011 gewesen, plus 39.000 im Jahre 2010, erklärte eine TK-Sprecherin auf Anfrage. Ein ähnliches Ergebnis ergab auch eine Nachfrage bei der Barmer GEK, die mit 8,6 Millionen Versicherten annähernd so stark ist wie die gesamte PKV: 2011 hätten rund 18.000 Versicherte die Barmer GEK in Richtung PKV verlassen. Dagegen standen rund 28.000 Wechsler aus der PKV in die Kasse. Auch 2010 sei der Saldo mit 9500 Personen netto positiv gewesen.

Vor allem junge und gesunde Menschen versichern sich privat

Die privaten Krankenversicherer verbuchten dagegen im Jahr 2010 netto ein Plus von 74.500 Personen. Abschließende Zahlen für das Jahr 2011 lägen uns zwar noch nicht vor, doch schon die Zwischenberichte zeigen, dass der Vorsprung der PKV in der Wanderungsbilanz gegenüber dem Vorjahr sogar noch gewachsen sei. „Von einem Abwanderungstrend kann also überhaupt nicht die Rede sein – das Gegenteil ist richtig.“

Doch hier haben einige Krankenkassenchefs einen ganz anderen Eindruck. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, berichtete dem Handelsblatt, dass deutlich mehr Wechselwillige anrufen würden. Normalerweise seien es höchstens ein paar im Monat. Im Dezember schnellte die Zahl jedoch auf rund 50 hoch. Als Grund sieht er insbesondere dramatische Beitragserhöhungen bei einzelnen Krankenversicherern. Unter den Rückkehrwilligen seien sowohl junge Selbstständige wie auch langjährige, ältere Privatpatienten, denen der Beitragsanstieg mit Blick auf den Ruhestand nun Probleme bereite.

In die PKV gehen dagegen vor allem jüngere Menschen, die gut verdienen und noch gesund sind. Mit diesen Voraussetzungen zahlen sie in der PKV anfangs jedenfalls meist deutlich weniger als in der GKV. Das liegt am grundlegenden Konstruktionsunterschied zwischen beiden Systemen. In der GKV wird der Beitrag nach dem Einkommen berechnet. Wer viel verdient, zahlt auch mehr. In der PKV sind dagegen das Alter und der Gesundheitszustand entscheidende Größen für die Prämie. Je jünger und gesünder ein Wechsler ist, um so weniger bezahlt er in der Regel.

Kassenmanager beeindruckt daher die Aufregung der PKV-Manager wenig. Das private System sei in der Realität angekommen, sagt AOK-Chef Jacobs. Die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen hätten die PKV erreicht. Noch deutlicher wird der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Barske: „Das ist Marketinggeklingel. Nicht jeder PKV-Kunde kann auf Beihilfe setzen.“(Handelsblatt


18.01.12 Teil der Pflegereform


Koalition beschließt mehr Geld für Demenzkranke

Angekündigt war es schon lange, nun liegen Zahlen auf dem Tisch: Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf höhere Leistungen für Demenzkranke und pflegende Angehörige im Rahmen der Pflegereform verständigt. Wie der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, in Berlin sagte, soll es in den Pflegestufen I und II bei den ambulanten Leistungen einen deutlichen Zuschlag geben. Auch Altersverwirrten, die in keine der drei Pflegestufen einzuordnen sind (Pflegestufe 0), solle spürbar geholfen werden.


Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Hilfe beim Essen: Die Koalition will pflegende Angehörige besser unterstützen.

Wird eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, soll das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt werden. Bisher fällt es komplett weg. Mit der neuen Regelung soll erreicht werden, dass sich mehr Angehörige für eine Auszeit entscheiden können. Bei einer Kurzzeitpflege können zu Hause von Angehörigen betreute Pflegebedürftige pro Jahr bis zu vier Wochen in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Angehörige sollen für diesen Zeitraum entlastet werden.

Den Plänen zufolge sollen von Angehörigen betreute Demenzkranke in der Pflegestufe 0 statt 100 oder 200 Euro (schwere Fälle) künftig 220 beziehungsweise 320 Euro als Pflegegeld erhalten. In der Pflegestufe I erhöht sich der Betrag von bislang 335/435 Euro auf 405/505 Euro, in der Stufe II von 540/640 Euro auf bis zu 625/725 Euro pro Monat.

Auch bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen - also Hilfen durch Pflegedienste - erhöhen sich die Beträge für Demenzkranke. In Pflegestufe 0 werden statt 100 Euro bzw. 200 Euro bei schweren Fällen künftig 325 bzw. 425 Euro gezahlt. In Pflegestufe I sind es statt bisher 550/650 Euro künftig 765/865 Euro, in Stufe II statt 1200/1300 dann ab 2013 1350/1450 Euro.

Eingeplante Zusatzkosten: 1,1 Milliarden Euro

In Koalitionskreisen hieß es, die Summe für die zusätzlichen Leistungen solle wie in den von den Koalitionsspitzen erarbeiteten Eckpunkten 1,1 Milliarden Euro nicht übersteigen. Dafür ist eine Erhöhung des Beitragssatzes ab 2013 um 0,1 Prozentpunkte vorgesehen.


Altersverwirrte fallen bislang durch das Raster der Pflegekassen, weil sie oft körperlich noch vergleichsweise fit sind. Nötig ist daher ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff.


In Deutschland leben rund 1,1 Millionen Demenzkranke. Bis zum Jahr 2030 wird sich die Zahl Schätzungen zufolge auf rund 1,7 Millionen erhöhen. Bislang bekommen altersverwirrte Menschen nur geringe Leistungen aus der Pflegekasse oder fallen bei Begutachtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen durchs Raster. Langfristiges Ziel von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist es daher, einen komplett neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Dieser muss aber noch von einem Beirat erarbeitet werden und kann nicht mehr in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Mit den höheren Leistungen soll im Übergang schon ab 2013 für Entlastung gesorgt werden.

Kritik von der SPD, Enttäuschung bei Verbänden

Bei der SPD stießen die Pläne auf Kritik: "Das ist ein typischer FDP-Ansatz: Die Betroffenen bekommen mehr Geld und müssen sich dann selbst kümmern", sagte SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann. Nötig sei eine stärkere Förderung verbesserter Angebot. Kurzzeitpflege sei vielerorts allenfalls im Aufbau.

Die Sozialverbände reagierten enttäuscht. "An der grundsätzlichen Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen (...) ändert dieser Vorstoß nichts", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, vermisste einen Rechtsanspruch für die Betreuung Demenzkranker. Ein Durchbruch sei das nicht, hieß es auch von der Volkssolidarität. (ard)


18.01.12 Reform der Pflegeversicherung. 700 Millionen Euro extra für Demenzkranke


Die Leistungen für Demenzkranke und deren Angehörige werden deutlich ausgeweitet. Darauf haben sich die Gesundheitspolitiker der Bundesregierung verständigt. Die Reform der Pflegeversicherung ist damit aber längst nicht abgeschlossen.

Die vom nächsten Jahr an vorgesehenen zusätzlichen Leistungen sollen 500.000 ambulant gepflegten Demenzpatienten und ihren Angehörigen zugute kommen.


Demenzkranke und deren Angehörige können sich auf eine erhebliche Verbesserung der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung einstellen. Auf entsprechende Details haben sich die Gesundheitspolitiker der Koalition in dem zuvor von den Parteivorsitzenden gesteckten Rahmen geeinigt. Die zusätzlichen Leistungen in einem Volumen von allein 700 Millionen Euro für alte Menschen mit Gedächtnisverlust sind ein Vorgriff auf die geplante grundsätzliche Überarbeitung der Pflegeleistungen. Diese sollen künftig daran festgemacht werden, wie sehr sie die Selbständigkeit der Betroffenen erhalten - und weniger am Grad der Pflegebedürftigkeit. Alles in allem dürften die Ausgaben der Pflegeversicherung von zuletzt gut 20 Milliarden Euro um 1,1 Milliarden Euro im Jahr steigen.

Später ins Heim

Die vom nächsten Jahr an vorgesehenen zusätzlichen Leistungen kämen 500.000 ambulant gepflegten Demenzpatienten und ihren Angehörigen zugute, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Er begründete die Konzentration auf die ambulante Pflege damit, dass die meisten Pflegepatienten und deren Angehörige eine Einweisung in ein Heim möglichst lange hinauszögern wollten. Dies kommt der Pflegeversicherung entgegen, weil die Unterbringung in einem Heim erheblich teurer ist. Die Verbesserung der ambulanten Hilfe soll dazu führen, dass weniger Patienten - und wenn, dann später - ins Heim kommen. Deshalb hatte die Koalition auch die zum Januar begonnene Familienpflegezeit beschlossen, die es Beschäftigten leichter machen soll, Angehörige zu pflegen, ohne den Verlust des Arbeitsplatzes und hohe Einkommenseinbußen zu riskieren.

Die bisherigen Hilfen für Demenzpatienten von 100 Euro (in schweren Fällen 200 Euro) monatlich werden den Plänen zufolge deutlich aufgestockt. Das Pflegegeld für Patienten ohne Pflegestufe wird um 120 Euro erhöht; in Pflegestufe I steigt es um 70 Euro; in Pflegestufe II um 85 Euro im Monat. Die Patienten können selbst bestimmen, wofür sie das Pflegegeld ausgeben, etwa für helfende Familienmitglieder. Daneben werden die Sätze für Sachleistungen, die alternativ zum Pflegegeld gewählt werden können, angehoben: um 225 Euro in Pflegestufe 0, um 215 Euro in Stufe I und um 150 Euro in Stufe II. Das alles summiert sich auf etwa 700 Millionen Euro.

„Meilenschritt für mehr Gerechtigkeit“

Hinzu kommen erweiterte Wahlmöglichkeiten für Demenzpatienten. So können sie entscheiden, welche Hilfe sie in Anspruch nehmen wollen, etwa pflegerische oder andere Betreuung sowie Hilfe im Haushalt. Damit will man von der vielgescholtenen „Minutenpflege“ wegkommen. Dafür eingeplant sind 200 Millionen Euro. Bei Kurzzeit- und Behandlungspflege wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt - das macht 150 Millionen Euro. Zweistellige Millionenbeträge sollen zur Förderung spezieller Wohnformen, für kurbedürftige pflegende Angehörige und andere Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Zudem will man die Verfahren zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und die medizinische Versorgung in Heimen verbessern.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer (CSU), sprach von einem „Meilenschritt für mehr Gerechtigkeit für Demenzkranke“. Man werde Angehörige bei ihrer schwierigen und aufreibenden Tätigkeit besser unterstützen. Sein Fraktionskollege Jens Spahn (CDU) sagte, künftig könnten sich mehr Angehörige für eine Auszeit entscheiden. Die Selbsthilfearbeit werde verbessert, ärztliche Hausbesuche in den Heimen besser bezahlt. Für die SPD hieß deren Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis Leistungsverbesserungen für Demenzkranke gut. Sie beklagte aber, dass die Neufassung des Pflegebegriffs weiter auf sich warten lasse.

Vorgriff auf künftige Verbesserungen

Minister Bahr will die neu aufgenommenen Arbeiten daran in dieser Legislatur abschließen. Dieser Teil der Pflegereform sei insoweit ein Vorgriff auf künftige Verbesserungen, sagte er. Ein anderer Teil der Pflegereform wird derzeit vom Finanzministerium vorbereitet. Dabei geht es um die ebenfalls ab 2013 geplante steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge. Hier ist noch unklar, ob es um eine (begrenzte) steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten oder einen Zuschussbetrag geht. (faz)


18.01.12 Einigung kommunaler Arbeitgeber mit Marburger Bund. Ärztestreik so gut wie abgewendet


Der Marburger Bund hatte ursprünglich sechs Prozent mehr Gehalt gefordert - jetzt sollen die Ärzte 2,9 Prozent bekommen.

Der für kommende Woche angekündigte Ärztestreik an den kommunalen Kliniken ist offenbar abgewendet. Der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einigten sich bei Sondierungsgesprächen auf gemeinsame Eckpunkte für einen Tarifabschluss.

Die Einigung sieht laut VKA für die rund 45.000 Ärzte an kommunalen Kliniken Gehaltserhöhungen von 2,9 Prozent ab Januar 2012 und eine Einmalzahlung von 440 Euro vor. Die Bereitschaftsdienste sollen ebenfalls mit 2,9 Prozent mehr vergütet werden. Zudem soll es für Bereitschaftsdienste ab der 97. Stunde im Monat einen Zuschlag von fünf Prozent geben.

Marburger Bund und Arbeitgeber loben ihr Ergebnis

Dies sei ein guter Ansatz, der einen Tarifkompromiss möglich machte, erklärte Ärzte-Verhandlungsführer Lutz Hammerschlag. Ein Tarifabschluss in Höhe von 2,9 Prozent lasse die Ärzte an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben, sagte VKA-Verhandlungsführer Joachim Finklenburg. Er passe aber nicht zur aktuellen Krankenhausfinanzierung.

Ursprünglich hatte der Marburger Bund sechs Prozent mehr Gehalt gefordert. Die Arbeitgeber hatten ihr Angebot von zunächst 1,48 Prozent unter der Streikandrohung nun noch einmal nachgebessert.

Der Einigung müssen noch die Tarifgremien beider Seiten zustimmen. Ein Sprecher des Marburger Bundes sagte, über die Rücknahme des Streikaufrufes müsse die Große Tarifkommission am Samstag in Berlin entscheiden. (ard)


19.01.12 Pflegereform. Zahnärzte bekommen 77 Millionen extra


Im Wahljahr 2013 könnte es um über 200 Millionen Euro höhere Honorare für Zahnärzte geben. Auch der Entwurf zur Pflegereform sieht zusätzliche Honorare vor - für die ambulante Pflege von Heimpatienten.

Mehr Honorar für die ambulante Versorgung: Die Zahnärzte sollen von der Pflegereform profitieren

Die geplanten Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige werden für Zahnärzte voraussichtlich zu einem Honorarzuschlag in zweistelliger Millionenhöhe führen. Von 2013 an sollen jährlich 77 Millionen Euro zusätzlich für die vor allem zahnärztliche Betreuung von Heimpatienten bereitgestellt werden. Das geht nach F.A.Z.-Informationen aus dem am Donnerstag in der letzten Abstimmung mit dem Kanzleramt befindlichen Entwurf zur Pflegereform hervor.

In dem zu Jahresbeginn in Kraft getreten Versorgungsstrukturgesetz (Landarztgesetz) waren schon an die 20 Millionen Euro für die zahnärztliche „aufsuchende Behandlung“ Behinderter einkalkuliert worden. Zusammen mit dem darin ebenfalls beschlossenen allgemeinen Honoraranstieg um 120 Millionen Euro ab 2013 können die 54.000 deutschen Vertragszahnärzte im Wahljahr mit einer Erhöhung der Honorare um mehr als 200 Millionen Euro rechnen.

Sie holen damit in Teilen den mehrere Milliarden Euro betragenden Honorarzuwachs der zahlenmäßig überlegenen Kassenärzte aus den vergangenen Jahren nach.

Kooperationsverträge auf Landesebene

Die Regierungskoalition begründet die Anhebung im Rahmen der Pflegereform mit der unzureichenden zahnärztlichen Versorgung von Heimbewohnern. „Damit helfen wir den Patienten, die selbst keinen Arzt mehr aufsuchen können und verbessern ihre Versorgung“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Johannes Singhammer (CSU).

Zahnärzte bemängeln seit langem, dass das Honorar für aufwendige Hausbesuche nicht ausreiche. Dabei könne eine bessere Mundhygiene oft die Ernährungslage der Patienten verbessern und helfen, teure Klinikeinweisungen zu vermeiden.

Nach den Plänen der Koalition sollen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Landesebene mit den Heimträgern Kooperationsverträge schließen. Im Abrechnungsverzeichnis der Kassenzahnärzte (Bema) soll dafür eine zusätzliche Leistungsziffer eingefügt werden.

Neue Initiativen deuten sich an

Wenn Heime einen Kooperationsvertrag für ärztliche Versorgung abschließen wollen, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Regierungsplänen künftig einen Partner vermitteln. Hier deuten sich auch neue Initiativen außerhalb des Kassenarztsystems an.

So will der 32.000 Mitglieder zählende Hausarztverband zusammen mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) den Krankenkassen über eine gemeinsame Gesellschaft eigene Versorgungsverträge anbieten. Über eine bessere ärztliche Versorgung der Heimbewohner könnten Krankenhauseinweisungen vermieden werden und die Kassen Ausgaben sparen, wofür sie den Vertragspartnern eine Extragebühr zahlen sollen.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte bei der Vorstellung der Pläne vor allem über die 700 Millionen Euro ausmachenden finanziellen Verbesserungen für Demenzkranke gesprochen. Singhammer hob hervor, dass davon auch pflegende Angehörige profitieren könnten, etwa im Rahmen von notwendigen Kuren. (faz)


22.01.12 Einigung im Tarifkonflikt. Ärztestreik an Uni-Kliniken ist abgewendet


Ein Ärztestreik an den Universitätskliniken ist abgewendet. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einigten sich in Berlin auf eine Gehaltserhöhung von 3,6 Prozent für die rund 20.000 betroffenen Ärzte. Für die Monate bis November gibt es eine Einmalzahlung von 350 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende Februar 2013. Die Tariferhöhung soll ab sofort gelten.


Die Arbeit geht weiter, der Streik ist abgesagt: Die Ärzte an Uni-Kliniken bekommen mehr Geld.

Unter die Vereinbarung fallen Universitätskliniken in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Marburger Bund hatte für die Ärzte fünf Prozent mehr Lohn sowie eine bessere Bezahlung von Bereitschaftsdiensten gefordert. Der TdL-Vorsitzende, Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU), hatte die Tarifforderung der Ärzte als zu hoch kritisiert. Unter Druck setzen lasse man sich nicht.

Stundenlange Verhandlungen

Die Ärztegewerkschaft und die Vertreter der Länder hatten seit dem Vormittag verhandelt, um den Ärztestreik an Deutschlands Universitätskliniken noch abzuwenden. Bei einer Urabstimmung der Klinikärzte-Gewerkschaft hatten 97,4 Prozent für einen Arbeitskampf votiert. (ard)

Montag, 16. Januar 2012

15.01.12

Paul Ridder

Bezahlbare Gesundheit

Der Streit um die Gesundheitsreform


Die Suche nach einem geeigneten Modus zur Finanzierung medizinischer Versorgung in Deutschland führte auf die alternativen Modelle der Gesundheitsprämie und der Bürgerversicherung. Um die Wahl der Systemsteuerung entbrannte heftiger politischer Streit ... Wer sich informieren möchte über die Funktionsweise des Gesundheitssystems, über Akteure und Konzepte der Gesundheitspolitik und jene Prozesse, die einen verbindlichen Konsens bewirkten, der erfährt hier, wie der Aufbau legitimer Macht funktioniert.

Verlag für Gesundheitswissenschaften, www.galenos.de

ISBN 3-9807065-8-3 , 340 S., 3 Abb., br., 32,- €


10.01.12 Private Krankenversicherungen vor dem Aus?


Zu Tausenden kehren Kunden der privaten Krankenversicherung den Rücken. Die AOK sieht bereits deren Ende nahen. Kommt bald der Systemwechsel?


Angesichts steigender Beiträge verzichten viele PKV-Mitglieder auf gewisse Privilegien - und wechseln in eine gesetzliche Kasse


Für Jürgen Graalmann ist die Sache klar. "Die Zeit der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung geht zu Ende", sagt der AOK-Chef. Viele Privatversicherte müssen im neuen Jahr wieder deutlich mehr zahlen. Große gesetzliche Kassen verzeichneten 2011 mehr Zuwanderer von der privaten Krankenversicherung (PKV) als Abwanderer. Auch in der PKV-Branche selbst und bei Schwarz-Gelb wird über die Zukunft der Privatkassen nachgedacht.

Mit seinem Bericht "Flucht aus der Luxusklasse" entfacht der "Spiegel" einen Zahlenstreit. PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach weist die Darstellung des Magazins als "absurd und nachweislich falsch" zurück - denn mehr Versicherte wanderten von gesetzlichen zu privaten Versicherungen als umgekehrt. 2010 fiel die Bilanz demnach mit 74.500 Versicherten zugunsten der PKV aus, 2009 waren es noch 141.700. Auch 2011 habe die PKV einen positiven Saldo verbucht.

Doch richtig ist auch: Bei den Branchenführern Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) gab es mehr Neuzugänge von den Privatkassen. Der Barmer GEK kehrten vergangenes Jahr 18.000 Mitglieder in Richtung PKV den Rücken. 27.600 kamen hinzu. Bei der TK kommt man unterm Strich auf 41.000 Neuversicherte bei 68.000 Zugängen von der PKV.

Graalmann sagt: "Bei uns häufen sich die Anfragen von Privatversicherten, die zur AOK kommen wollen." Die Privaten bekämen die Kosten nicht in den Griff. Ihre Ausgaben für Arznei oder Kliniken stiegen stark. Teils massive Beitragssprünge von 40 bis 60 Prozent brachten den Privatkassen zum Jahresende Negativschlagzeilen. Vieles in dem gesamten Bereich ist dem Licht der Öffentlichkeit aber verborgen - Geschäftsgeheimnis! Unabhängige Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die PKV-Tarife Jahr für Jahr um durchschnittlich mindestens sieben Prozent steigen.

Verdreifachung der Beiträge bis zum Rentenalter

Laut gesetzlichen Kassen fangen private Konkurrenten Menschen oft mit Billigtarifen ein - mitunter seien die so günstig, dass sie die gesamte Kalkulation einer Versicherung durcheinanderbrächten.

"Wer sich mit Anfang 30 privat versichert, muss bis zum Rentenalter mindestens eine Verdreifachung der Beiträge einkalkulieren", sagt Ulrike Steckkönig, Gesundheitsexpertin der Zeitschrift "Finanztest". Von Anfang an müsse man sich über seine Finanzlage einigermaßen sicher sein. "Sonst sollte man tendenziell in der gesetzlichen Versicherung bleiben, denn für viele ist es sonst ein Weg ohne Rückkehrmöglichkeit."

Bei Angestellten muss das Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro pro Jahr sinken. Selbstständige müssten überdies in ein Angestellten-Verhältnis wechseln. Eine Rückkehr in die gesetzlichen Kassen ist in der Regel aber nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich.

Sonst bleibt nur der Wechsel in einen anderen Tarif beim eigenen Privatversicherer. Doch auch das ist alles andere als einfach, wie der Mitbegründer der Beratungsfirma Widge.de, Ozan Sözeri, sagt: "Fehlinformationen oder fehlende Informationen sind die häufigsten Methoden." Viele Versicherer versuchten, Wechselwillige gezielt abzuschrecken.

Wie geht es weiter mit der PKV?

Die Branche selbst sieht sich wegen Altersrückstellungen von insgesamt 158 Milliarden Euro offiziell als Zukunftsmodell. 8,95 Millionen Menschen haben eine private Vollkrankenversicherung. Doch einige große Versicherer haben wegen ihrer vielen älteren, teuren Versicherten laut Branchenexperten Probleme. Bereits vor wenigen Jahren sorgten Berichte für Aufsehen, nach denen in großen Versicherungskonzernen selbst über einen Abschied von der Vollversicherung nachgedacht wurde. Die Einführung einer Einheitsversicherung mit Grundschutz für alle könnte dann das Feld für mehr lukrative Zusatzversicherungen bereiten. Ähnliche Überlegungen gibt es in den Reihen der Koalition, auch in der Union.

SPD und Grüne wollen mit der Bürgerversicherung dagegen einen Vollschutz für alle - die PKV würde dann kaum noch gebraucht. Und auch die gesetzlichen Kassen wollen von einem Leistungsabbau nichts wissen. So mahnt etwa Barmer-GEK-Chef Christoph Straub: "Ich kenne kein Konzept einer medizinisch, ökonomisch und politisch sinnvollen Grundversorgung. Die GKV muss (stern)


13.01.12 Landarztgesetz. Kassenärzte erwarten 20.000 neue Mediziner-Stellen


Als Folge des neuen Landarztgesetzes entstehen Tausende neue Arztstellen. Die Krankenkassen warnen aber vor Mehrkosten von mindestens vier Milliarden Euro.


Ihren Hausarzt sollen die Bürger überall in 15 Minuten erreichen können


Das zum Jahreswechsel in Kraft getretene „Landarztgesetz“ wird Tausende neue Arztstellen entstehen lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zwei Szenarien durchgerechnet, die als Basis für die Verhandlungen in der Selbstverwaltung mit den Krankenkassen gelten. Demnach würde sich die Zahl neuer Stellen für niedergelassene Ärzte zwischen 12.000 und mehr als 20.000 erhöhen. Die Kosten habe man nicht ausgerechnet, sagt KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler.

Die Krankenkassen haben das schon mal überschlagen. Sie glauben, dass die Versicherten die schwarz-gelbe Strukturreform teuer kommen wird, weil die Ärzte die Zusatzkosten kaum aus ihrem Honorartopf zahlen werden. Johann-Magnus von Stackelberg, Vize-Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, sagt: „Das KBV-Modell würde zu Mehrkosten von mindestens 4 Milliarden Euro führen.“ 2010 hatten die Kassen den Kassenärztlichen Vereinigungen 33,4 Milliarden Euro überwiesen.

Bisheriges Planungsverfahren hatte sich nicht bewährt

Die KBV vertritt an die 150.000 Ärzte und Psychotherapeuten. Der zu erwartende Stellenzuwachs entspräche einem Plus von 8 bis 13 Prozent. Bernhard Gibis, Chef der Bedarfsplanung der KBV, fragt: „Ist das finanzierbar? Kann man die besetzen?“ Schon heute fällt es den Vereinigungen zuweilen schwer, Stellen wiederzubesetzen. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren Tausende niedergelassene Ärzte in den Ruhestand gehen. Auch deren Stellen müssen wieder besetzt werden.


Um eine Ärztelücke zu vermeiden, will der Gesetzgeber besser planen. Kassen, Krankenhäuser und Ärzte, seit Januar auch die Bundesländer, sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss ein neues Verteilverfahren für Kassenärzte entwickeln. Das bisherige Planungsverfahren hatte sich nicht bewährt. Es orientiert sich an den 412 Kreisen und kreisfreien Städten. Folge ist, dass Ärzte in der Kreisstadt oder in den besseren Wohngegenden der Großstadt residieren, aber nicht in den Außenbezirken. Die bleiben unterversorgt, obwohl der Planungsbezirk womöglich mehr Ärzte hat als zulässig.

Kassen halten Rechnung für konstruiert

Eine neue Bedarfsplanung soll die Verteilung verbessern und Ärztemangel vermeiden. Zugleich soll damit gesteuert werden, welche Ärzte sich wo niederlassen dürfen. Das Prinzip richtet sich nach dem Grad der (fach-)ärztlichen Tätigkeit. Ihren Hausarzt sollen die Bürger überall in 15 Minuten erreichen können. Im Schnitt käme auf 1550 Einwohner ein Hausarzt. Weil die 412 Kreise zu groß, die 12.000 Gemeinden als Planungsbereiche zu klein und heterogen sind, schlägt die KBV als Planungsgröße für die Hausarztversorgung die 4628 Gemeindeverbände vor. Für den Facharzt sollen die Patienten im Zweifel auch eine halbe Stunde Autofahrt ins nächste Oberzentrum in Kauf nehmen. „Das halten wir für eine angemessene Erreichbarkeit“, sagt Gibis. Gemeint sind Fachärzte in der „wohnortnahen Versorgung“: Kinder-, Augen-, Frauenärzte, Chirurgen, Orthopäden oder Psychotherapeuten. Schon hier kann ein deutschlandweiter einheitlicher Standard nicht mehr aufrechterhalten werden.

Noch weniger gilt das für die hochspezialisierten Fachärzte, Anästhesisten, Radiologen, Fachinternisten oder gar Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten oder Neurochirurgen. Wie viele Arztsitze durch die genauere Planung nun zusätzlich entstehen, hängt von der Frage ab, welcher Stichtag gewählt wird. Nimmt man 1990 und rechnet die demographische Entwicklung hinein, wirft das Modell bis zu 12.000 neue Stellen aus, davon sind 6500 Hausarztsitze. Mit 2010 als Basisjahr steigt die Zahl laut KBV auf „mehr als 20.000“, darunter wären allein 7800 neue Hausarztstellen.

Die Länder scheinen auf Seiten der Kassenärzte zu stehen. Die Ländervertreter verführen nach dem Motto: „Viel hilft viel“, sagt ein Beteiligter. Sie müssen die neuen Stellen nicht bezahlen. Dafür müssen die Kassen aufkommen. Die halten die KBV-Rechnung für konstruiert. (faz)


14.01.12 Neuer Rechtsschutz für Patienten. Gesetzliche Krankenkassen sollen Versicherte nach Ärztepfusch unterstützen


Tausende Menschen sterben jedes Jahr an ärztlichen Behandlungsfehlern, Millionen leiden an Folgeschäden. In Zukunft sollen in einem solchen Fall die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. So sieht es ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, der die Patientenrechte völlig neu ordnet. Die Regelung soll zunächst nur für Kassenpatienten gelten.

Die Bundesregierung will die Rechte für Patienten völlig neu ordnen. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor, welcher der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, helfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Interview der Süddeutschen Zeitung.


Nach dem Behandlungsfehler: Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten künftig im Kampf um Schadensersatz unterstützen. (© dapd)

Die Regelung soll zunächst nur für Kassenpatienten gelten. Wie die für Justiz zuständige Kabinetts- und Parteikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte, handelt es sich dabei formal zwar nicht um eine Rechtsschutzversicherung, jedoch sollen die Kassen Ansprechpartner sein und Betroffene in den schwierigen medizinischen und rechtlichen Fragen beraten.

Den Entwurf für das Patientenrechte-Gesetz haben beide Minister gemeinsam erarbeitet. Es soll Anfang 2013 in Kraft treten. Im Entwurf werden zudem alle Regelungen des Patientenrechts zusammengefasst, die derzeit noch auf eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze verteilt sind oder die bisher nur auf Grundlage von Gerichtsentscheidungen bestehen. Diese Bündelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erleichtere es dem Patienten, sich einen Überblick zu verschaffen und sorge damit für mehr Rechtssicherheit, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Nach Berechnungen von Patientenschutzorganisationen sterben pro Jahr 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, etwa eine Million Patienten leiden an Folgeschäden. Über ein Patientenrechte-Gesetz wird seit Jahren gestritten. Die deutsche Ärzteschaft hatte sich lange dagegen gewehrt. Ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben wird nun, dass der Arzt bei besonders groben Behandlungsfehlern verpflichtet ist, ein einwandfreies Handeln nachzuweisen.

Fehlermeldesystem in Krankenhäusern, vereinfachte Bewilligung von Hilfsmitteln

Um Fehlleistungen in Krankenhäusern vorzubeugen, wollen die beiden Minister eine Kultur schaffen, in der Fehler und auch Beinahe-Fehler eingestanden und dokumentiert werden. Kliniken, die ein solches Verhalten fördern und Teil eines Fehlermeldesystems sind, sollen dafür von den Krankenkassen besser vergütet werden. Solche Netzwerke existieren bereits und können gute Ergebnisse vorweisen. Durch den finanziellen Anreiz sollen die vorhandenen Strukturen ausgebaut und verbessert werden.

Gestärkt werden die Patientenrechte auch gegenüber den Krankenkassen. Falls eine Kasse nach drei Wochen keinen Entscheid über die Bewilligung etwa eines Hilfsmittels getroffen hat, soll es sich der Patient künftig selbst besorgen können und die Rechnung einreichen.

Viele Wünsche von Patientenschützern bleiben hingegen unerfüllt. So wollen die beiden Minister auf einen Entschädigungsfonds für besonders schwer geschädigte Opfer von Behandlungsfehlern verzichten. Dieser Fonds war von dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), vorgeschlagen worden. Ein solches Instrument helfe nicht, weil die Haftungsfrage durch die Beziehung von Arzt und Patienten klar im Gesetz geregelt werde, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.(sueddeutsche)